Lizenzbedingungen

Stand 01.09.2005

Durch die Installation sowie die Nutzung des Programms Ratiofill, als auch durch die zur Verfügungstellung von Formularen zum Vertrieb in Ratiofill werden die folgenden Bedingungen anerkannt:

Im folgenden Lizenzvertrag wird der Endbenutzer von Software "Lizenznehmer" und PSC-Team Berlin, Professional Solutions & Consulting GmbH "Lizenzgeber" genannt. Die Lieferanten von Formularen werden als "Herausgeber" bezeichnet.

Durch Öffnen der Verpackung der vom Lizenzgeber oder einem vom Lizenzgeber Beauftragten gelieferten CD(s) oder durch Laden der Software aus dem Internet oder durch die Installation des Programms auf einem Computer erkennen Sie die hier genannten Bedingungen an. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, können Sie die CD Ihrem Händler zurückgeben bzw. bei kostenloser Software, diese vernichten. Sie bestätigen durch Ihre Rückgabe oder die Vernichtung, dass Sie über keine Kopien der Software mehr verfügen. Falls die Software nicht kostenlos war, wird Ihnen der Kaufpreis erstattet.

Verwendbarkeit der Software
Gegenstand dieses Vertrages ist Software, die auf einem Datenträger aufgezeichnet ist oder aus dem Internet geladen werden kann. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsbereichen und -kombinationen immer fehlerfrei arbeitet. Dieser Vertrag erstreckt sich deshalb auf Software, die im Sinne der Programmbeschreibung, des Bedienungshandbuches oder der Beschreibung in den Hilfedateien grundsätzlich brauchbar ist.

Gewährleistung für den Inhalt der Formulare und Produkte
Der Lizenzgeber ist nicht der Herausgeber der Formulare, sondern tritt als Vermittler auf. Ansprüche, die sich aus dem Inhalt oder der Gestaltung der in Ratiofill verfügbaren Formulare und Produkte ergeben, sind vom Lizenznehmer ausschließlich gegenüber dem Herausgeber der Formulare gelten zu machen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für den Inhalt oder die Brauchbarkeit der angebotenen Formulare oder Produkte und hat darauf auch keinerlei Einfluss.

Urheberrecht der angebotenen Formulare und Produkte
Der Lizenzgeber hat kein Urheberrecht an den Formularen oder Produkten. Das Urherbrecht hierfür liegt ausschließlich beim Herausgeber. Streitigkeiten über das Urheberrecht der Formulare oder Produkte sind ausschließlich mit dem Herausgeber auszutragen. Der Lizenzgeber ist über solche Auseinandersetzungen unverzüglich zu informieren und hat das Recht, bis zur endgültigen Klärung, die strittigen Formulare oder Produkte aus dem Angebot zu nehmen und/oder diese zu sperren.

Vervielfältigung und Rechte
Der Lizenznehmer darf für seine eigenen Zwecke Kopien zur Sicherung der Software anfertigen. Auch darf das Programm von einem Computer auf einen anderen übertragen werden. Handelt es sich um eine kostenlose Version, kann diese auch in beliebiger Zahl kopiert und weitergegeben werden. Kostenlose Versionen dürfen nicht verkauft werden. Die Überlassung dieser Software darf nicht gegen Entgelt erfolgen.

Bei Verstoß gegen diesen Vertrag erlöschen alle Rechte zur Benutzung der Software durch den Lizenznehmer mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages die Software, deren, auch abgeänderte Kopien und die Dokumentation zu vernichten. Der Lizenzgeber ist berechtigt zu prüfen, ob diese Regelung eingehalten wurde. Wurde de kostenlose Software gegen Entgelt anderen Nutzern zur Nutzung überlassen, sind sämtliche Einnahmen daraus an den Lizenzgeber abzuführen. Die weitere Nutzung wird jedoch untersagt.

Geschäftsbeziehung
Dem Nutzer und dem Herausgeber ist bekannt, dass Ratiofill ein Programm ist, mit dem Formulare verschiedener Herausgeber bezogen werden können. Diese Formulare sind möglicherweise kostenpflichtig. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Ratiofill nur zu nutzen, wenn er bereit ist, seinen finanziellen Verpflichtungen, die aus der Nutzung von Ratiofill entstehen, gegenüber den Herausgebern nachzukommen. Der Lizenzgeber stellt mit Ratiofill lediglich ein Einkaufssystem zur Verfügung. Eine Zahlungsverpflichtung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer wird hierdurch nicht begründet.  Geschäftsbeziehungen entstehen durch den Kauf von Formularen zwischen den Herausgebern und den Lizenznehmer. Durch die Nutzung von Ratiofill verpflichtet sich der Lizenznehmer diese und die Geschäftsbedingungen der Herausgeber, von denen er Formulare über Ratiofill bezieht, anzuerkennen.

Lizenzgeber haftet gegenüber Herausgeber nicht für Zahlungsverpflichtungen der Lizenznehmer gegenüber dem Herausgeber. Die Leistung des Lizenzgebers gegenüber dem Herausgeber ist vollständig erbracht, wenn Lizenznehmer Formulare über Ratiofill kaufen.

Sperrung von Kunden und Formularen
Der Lizenzgeber und auch der Herausgeber ist berechtigt, jederzeit, ohne Vorankündigung, Nutzer und Lizenznehmer von der Nutzung des Ratiofill-Systems auszuschließen oder der Nutzung zu widersprechen. Auf Wunsch einzelner Herausgebern kann nach Wahl des Lizenzgebers die Sperrung auch auf einzelne Herausgeber oder Formulare begrenzt werden, auch wenn bereits Formulare auf dem Computer des Benutzers gespeichert sind. Das Programm verfügt über Funktionen, die diese Sperrungen ermöglichen. Der Lizenznehmer wird hiermit über diese Möglichkeiten informiert. Die Nutzung von Formularen bei Zahlungsverzug ist auch dann untersagt, wenn die Nutzung technisch noch möglich ist.
Eine Sperrung erfolgt aus Sicherheitsgründen auch immer dann, wenn der Herausgeber oder Lizenzgeber feststellen, dass sich die Daten (Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung etc.) des Nutzers oder Lizenznehmers geändert haben, ohne dass dies dem Herausgeber oder Lizenzgeber mitgeteilt wurde. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über die Gründe der Sperrung oder des Ausschlusses zu unterrichten.

Erstattung von gekauften, aber nicht mehr nutzbaren Formularen
Formulare können veralten. Es besteht weder gegenüber Herausgeber noch gegenüber Lizenzgeber ein Anspruch auf Erstattung gekaufter und wegen Veraltung nicht mehr nutzbarer Formulare. Lizenznehmer legt im eigenen Ermessen seinen Bedarf fest und bezieht angemessene Mengen von Formularen. Weder Herausgeber noch Lizenzgeber garantieren für eine feste Zeit die Aktualität der Formulare.
Auseinandersetzungen über die Erstattung von Beträgen für bereits gekaufte und bezahlte Formulare hat der Lizenznehmer ausschließlich mit dem Herausgeber der Formulare zu führen. Bei Nachweis des berechtigten Interesses wird Ratiofill Lizenznehmern als auch Formularherausgebern die notwendigen Transaktionsdaten zur Verfügung stellen. 

Gewährleistung
Der Lizenzgeber gewährleistet gegenüber dem Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung die Software unter normalen Betriebsbedingungen fehlerfrei ist. Der Lizenzgeber übernimmt aus dem in Absatz "Verwendbarkeit der Software" genannten Grund keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der gelieferten Software. Auch wird nicht garantiert, dass die Software in allen Konfigurationsvarianten und mit allen Treibern der zulässigen Betriebssysteme sowie mit anderen Versionen als Adobe Acrobat 6.0 oder 7.0 Standard und Professional, einwandfrei funktioniert.
Insbesondere wird nicht zugesagt, dass die Software den Wünschen und Anforderungen des Lizenznehmers genügt. Die Folgen, die aus der Nutzung der Software, auch in Zusammenarbeit mit anderen Programmen entstehen, trägt der Nutzer. Gleiches gilt für das mitgelieferte schriftliche Material. Ist die Software im Sinne des Absatz "Verwendbarkeit der Software" nicht grundsätzlich brauchbar, kann der Lizenznehmer die Software vernichten, sofern sie kostenlos geliefert wurde. Wurde die Software vom Lizenzgeber kostenpflichtig geliefert, erstattet der Lizenzgeber den Kaufpreis, wenn die Software vollständig, einschließlich mitgelieferter Dokumentation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf an den Lizenzgeber zurückgeliefert wurde. Das gleiche Rücktrittsrecht steht dem Lizenzgeber zu, wenn es nicht möglich ist, die Software im Sinne des Absatz "Verwendbarkeit der Software" brauchbar zu machen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für den Inhalt und die Brauchbarkeit, sowie die Rechenfunktionen der von Herausgebern gelieferten Formulare, auch wenn die Programmierung im Namen und Auftrag der Herausgeber durch den Lizenzgeber erfolgte. Gewährleistungsansprüche, die Klärung von Zahlungsbedingungen und Forderungen sind ausschließlich mit den Herausgebern zu verhandeln.
Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die für den Kauf notwendigen Transaktionen über das Internet in jedem Fall erfolgreich sind. Auch wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Transaktionen immer vollständig ausgeführt werden. Bedingt durch die Technik des Internets und die Technik der beim Lizenzgeber und Lizenznehmer vorhandenen Anbindungen an das Internet kann es zu Unstimmigkeiten über die gelieferte Anzahl von Formularen kommen. Diese Unstimmigkeiten sind vom Lizenznehmer ausschließlich mit dem Herausgeber der Formulare zu klären. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, alle für die Aufklärung von Unstimmigkeiten notwendigen und verfügbaren Transaktionsdaten dem Lizenznehmer und den Herausgebern bei berechtigtem und nachgewiesenem Interesse zur Verfügung zu stellen.

Gewährleistungsausschluss für Formulare in Kontingenten
Da der Lizenznehmer die Möglichkeit hat, Formulare und damit verbundene Kaufinformationen auf seinem Computer zu speichern, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr für Formulare, die in der im Handbuch beschriebenen Kontingentverwaltung auf dem Webserver des Lizenzgebers abgelegt werden. Die Kontingentverwaltung bietet lediglich eine einfache Möglichkeit des Formulartransfers zwischen verschiedenen Computern, die der Lizenznehmer auf eigene Gefahr nutzen kann. Ein Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und den Erhalt der dort abgelegten Daten wird vom Lizenzgeber ausdrücklich ausgeschlossen.

Datenschutz
Die Daten des Lizenznehmers, wie sie im Programm Ratiofill von ihm eingegeben werden, sowie die Umsatzdaten und die Daten der im so genannten Kontingent des Benutzers gespeicherten Formulare werden vom Lizenzgeber zu Abrechnungszwecken gespeichert und an die betroffenen Herausgeber weitergeleitet. Die Daten werden auch nach Ende einer Geschäftsbeziehung im Rahmen der Datenschutzbestimmungen und als buchhalterische Nachweise aufbewahrt. Der Lizenznehmer kann über Art und Umfang der Daten jederzeit Auskunft einholen. Der Lizenzgeber behält sich vor, für die Auskunftserteilung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Schadenersatz
Der Lizenzgeber kann bei missbräuchlicher Nutzung oder Weitergabe der Software vom Lizenznehmer Schadensersatz in Höhe der maximal fälligen Lizenzgebühren, die sich aus der tatsächlichen oder der technisch möglichen missbräuchlichen Nutzung ergeben, verlangen. Außerdem sind die Aufwendungen zu erstatten, die zur Ermittlung der missbräuchlichen Nutzung und der Ermittlung der Schadenshöhe sowie zur Deckung des notwendigen Verwaltungs- und Arbeitsaufwandes erforderlich wurden. Der Lizenzgeber behält sich vor, im Missbrauchsfall eine Konventionalstrafe in Höhe der zehnfachen maximalen Lizenzgebühr, mindestens jedoch in Höhe von 5.000,00 EUR zu erheben.

Registrierung
Die bei der Registrierung erhobenen Daten des Lizenznehmers (Name, Adresse, Telefonnummern, Faxnummer, E-Mailadresse und Passwort sowie ggf. eingeben Bankverbindungen) werden nach Abschluss der Registrierung vom Lizenzgeber gespeichert. Zum Abschließen des Registrierungsvorganges wird dem Lizenznehmer, an die angegebene Email-Adresse, ein Freischaltcode, bzw. eine Benutzerkennung sowie ein Passwort, zugeschickt. Für das Bezahlverfahren Lastschriftverfahren wird Ihre Bankverbindung erhoben. Die bei der Registrierung erhobenen Daten werden bis auf Widerruf für die Abwicklung zukünftiger Bezahlvorgänge gespeichert. Sofern der Herausgeber Lastschrifteinzug zur Voraussetzung einer Geschäftsbeziehung mit Lizenznehmer macht, kann der Widerruf der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug sowie ein von der Bank des Lizenznehmers zurückgewiesener Lastschrifteinzug zur Sperrung der Bezugsmöglichkeit weiterer Formulare des betroffenen Herausgebers führen. Lizenzgeber ist es gestattet, alle anderen am Ratiofill-System beteiligten Herausgeber über diese Umstände zu informieren und ihnen die Sperrung der Bezugsmöglichkeit zu ermöglichen. 

Bezahlvorgang
Die Herausgeber von Formularen erhalten die Transaktionsdaten (insbesondere Daten über die Art der Leistung und den Preis, sowie evtl. angegebene Bankverbindungen) vom Lizenzgeber für die Zahlungsabwicklung zur Verfügung gestellt. Bei der Bezahlung wird die vom Herausgeber definierte, vereinbarte Zahlungsweise verwendet. 

Herausgabe der Daten an Dritte
Werden bei der Nutzung von Ratiofill Einwendungen erhoben oder die Zahlung verweigert, so werden die für die Geltendmachung der Forderung durch den Herausgeber erforderlichen Daten an diesen übermittelt. An andere als am Bezahlvorgang beteiligten Dritten übermittelt der Lizenzgeber keine Daten, außer es besteht hierfür eine gesetzliche Verpflichtung oder eine gerichtlicht Aufforderung.

Widerspruch
Lizenznehmer können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Lizenznehmer jederzeit widersprechen. Den Widerspruch ist an die folgende Email-Adresse zu richten:  info@ratiofill.de oder per Post an PSC-Team Berlin, Professional Solutions & Consulting GmbH, Auguste-Viktoria-Allee 2, 13403 Berlin. Erfolgt der Widerspruch per EMail, ist eine schriftlicher Widerspruch innerhalb einer Woche nachzureichen. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gilt der Widerspruch als nicht eingegangen. Der Widerspruch wird unverzüglich nach Eingang berücksichtigt; für bereits vorgenommene Transaktionen bleibt der Lizenzgeber jedoch zu dem oben beschriebenen Umgang mit Ihren Daten berechtigt.

Auskunftsrecht
Lizenznehmer können jederzeit Auskunft über Ihre beim Lizenznehmer gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten, indem Sie sich an den Support unter Email info@ratiofill.de wenden.

Berechtigung zur Verwendung von Daten des Lizenznehmers
Der Lizenzgeber ist berechtigt, personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere des Teledienstedatenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes, im oben dargestellten Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Darüber hinaus erklären sich Lizenznehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre oben genannten personenbezogenen Daten zum Zwecke der in den Ratiofill-Informationen und -Dokumentationen und den Lizenzbedingungen dargestellten Weise erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Gültigkeit dieser Bedingungen
Es gelten immer die „Lizenzbedingungen“; die auf den Internetseiten unter www.ratiofill.de zur veröffentlicht sind. Lizenzgeber ist berechtigt, ohne Vorankündigung, die Lizenzbedingungen zu ändern. Die Lizenzbedingungen können online auch jederzeit über das Programm Ratiofill direkt abgerufen werden.

Änderung dieser Bedingungen
Lizenzgeber behält sich Änderungen dieser Bedingungen vor. Diese Bedingungen werden in der jeweils aktuellen Form auf der Website www.ratiofill.de veröffentlicht. Es gilt ausschließlich die jeweils auf der Website www.ratiofill.de veröffentlichte Version der Lizenzbedingungen. Lizenznehmer, die mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, steht das Recht zu, die Nutzung von Ratiofill mit sofortiger Wirkung zu beenden. Lizenzgeber ist von der Beendigung der Nutzung schriftlich oder per EMail an Support@ratiofill.de zu informieren. Nach Eingang der Mitteilung des Lizenznehmers bei Lizenzgeber wird der Lizenznehmer für den Kauf neuer Formulare gesperrt. Formulare, die vor der Sperrung gekauft wurden, können aufgebraucht werden. Die Geschäfts- und Lizenzbedingungen behalten Gültigkeit, bis zum Ausgleich aller offener Forderungen gegenüber dem Lizenzgeber oder den beteiligten Formularherausgebern.

Haftung
Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, die der Lizenzgeber aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen sind auf den dreifachen Kaufpreis der gelieferten Software beschränkt.

Kosten
Lizenzgeber ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten ist aus der jeweils gültigen Preisliste des Lizenzgebers zu ersehen:
Aufhebung einer Sperrung, wenn die Sperrung im Verhalten des Nutzers begründet ist, dies sind insbesondere folgende Gründe: Zahlungsverzug, Verstoß gegen die Lizenzbedingungen, Änderung von Daten (Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung etc.), ohne diese Herausgeber oder Lizenzgeber mitzuteilen.
Vergabe von neuen Benutzerkennungen und/oder neuen Passwörtern.
Telefonischer Support bei der Installation auf mehr als einem Arbeitsplatz.
Telefonischer Support bei Problemen, die auf veraltete Programmversionen und/oder Formularversionen zurückzuführen sind.
Telefonischer Support bei Installationen, die älter als vier Wochen sind.
Änderungen und Ergänzungen kostenpflichtiger Leistungen vorbehalten. Es gilt die jeweils gültige Preisliste, die per Email beim Ratiofill-Support angefordert werden kann.

Gerichtsstand
Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, gilt als Gerichtsstand Berlin oder ein Gericht nach Wahl des Lizenzgebers als vereinbart. Für alle Stretigkeiten gilt Deutsches Recht.

Salvatorische Klausel
Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der Lizenzvereinbarung im übrigen. Lizenznehmer und Lizenzgeber verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Lizenzgedanken entsprechende Neuregelung zu treffen; sofern eine Neuregelung nicht erfolgen kann, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Marken
Adobe und Acrobat sind Markenzeichen der Adobe Inc. USA und werden hier nur zu Erläuterungszwecken erwähnt. Das Gleiche gilt für Microsoft und deren Produktbezeichnungen Windows, Internet Explorer etc. Weder Adobe noch Microsoft übernehmen Gewähr für die Funktionsfähigkeit ihrer Produkte innerhalb des Programms Ratiofill. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzbedingungen der Adobe Inc. USA und die der Firma Microsoft  anzuerkennen, wenn deren Software auf seinem Computer installiert ist. Weder Lizenzgeber noch die Herausgeber von Formularen sind im Namen oder Auftrag von Adobe oder Microsoft tätig.